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Steueränderungsgesetz 2025 - Das ändert sich für Vereine und andere gemeinnützige Organisationen ab 2026

14.​01.​2026

Anfang Dezember hat der Bundestag das Steueränderungsgesetz 2025 verabschiedet. Damit traten zu Beginn des Jahres wichtige Änderungen in Kraft. Die wichtigsten Punkte kompakt zusammengefasst:

 

Höhere Freigrenzen für wirtschaftliche Aktivitäten

Die Freigrenze für Einnahmen aus steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben steigt von 45.000 € auf 50.000 €, was kleine Einnahmen steuerfrei stellt.

 

Anhebung der Ehrenamtspauschale

Die steuerfreie Ehrenamtspauschale steigt auf 960 € im Jahr, um ehrenamtliches Engagement besser zu honorieren.

 

Erweiterte Haftungsprivilegierung für Ehrenamtliche

Die Grenze, bis zu der ehrenamtlich Tätige haftungsprivilegiert sind, wurde von 840 € auf 3.300 € angehoben. 

 

Entlastung bei zeitnaher Mittelverwendung

Die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung entfällt für Organisationen bis 100.000 € Jahreseinnahmen. Kleine und mittlere Vereine müssen daher nicht mehr zwingend Mittelverwendungsrechnungen erstellen.

 

Vereinfachte Zuordnung der Einnahmen

Bei Kleinvereinen mit unter 50.000 € Einnahmen entfällt künftig die strikte Sphärenzuordnung aller Einnahmen, was buchhalterische Arbeit reduziert.

 

Weitere Informationen finden Sie im Lernportal der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt unter Steueränderungsgesetz 2025 | DSEE

 

 

 

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