Energiepreispauschale (EPP) für ehrenamtlich tätige Personen
Ehrenamtlich tätige Personen wie z. B. Übungsleiter oder Betreuer, welche eine Aufwandsentschädigung beziehen, haben Anspruch auf die EPP.
Detaillierte Erläuterungen dazu finden Sie im untenstehenden Link.
Ihr Projektteam "Hauptamt stärkt Ehrenamt"
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