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Ehrenamtliches Engagement für Kinder und Jugendliche - Land führt Ausgleichszahlungen für Sonderurlaub ein

13. 07. 2023

Ehrenamtliche, die sich in der Kinder- und Jugendarbeit engagieren und dafür Sonderurlaub nehmen, können ab sofort einen Ausgleich für ihren Verdienstausfall erhalten. Möglich macht dies eine neue Förderrichtlinie des zuständigen Jugendministeriums (MBJS). Für die Jahre 2023 und 2024 können Ehrenamtliche, die in Projekten der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit und Jugendsozialarbeit aktiv sind und eine gültige Jugendleitercard (Juleica) besitzen, bis zu 120 Euro pro Tag für ihren Einsatz erhalten. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Näheres erfahren Sie hier.

 

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